Die
Prüfung über den "Mittleren
Schulabschluss" im M-Zug der Hauptschule ist
für die 10. Klasse im § 37 der bayerischen VSO geregelt.
Der
Schüler wählt das besuchte Wahlpflichtfach oder das Fach
Arbeitslehre als Prüfungsfach [§ 37, (1)].
Die
Abschlussprüfung besteht im Wahlpflichtfach aus einer praktischen
und einer schriftlichen Prüfung
[§ 37 (3)].
Die
Aufgaben der Abschlussprüfung werden im Rahmen der Lehrpläne
der Jahrgangsstufe 10 gestellt [§ 37 (5)] und umfassen somit
die Lernbereiche Technisches Zeichnen, Werkpraxis
und CAD.
Die
Arbeitszeit beträgt im Fach GtB insgesamt 240 Minuten, wobei
die praktische Prüfung 210 Minuten umfasst und informationstechnische
Inhalte einschließt. 30 Minuten sind für die schriftliche
Prüfung vorgesehen [§ 37 (5)].
Ein
Schüler kann sich freiwillig der mündlichen Prüfung
unterziehen, wenn sich in einem Prüfungsfach Jahresfortgangsnote
und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden und nach Auffassung
des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen
wäre [§ 39 (4)].
Die
mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung und dauert
je Fach 10 Minuten [§ 39 (6)].
Die
Note der mündlichen Prüfung wird im Verhältnis zur
Prüfungsnote oder zur Jahresfortgangsnote wie 1:2 gewichtet [§
39 (4)].
Der
"Qualifizierende Abschluss"
GtB ist in der VSO, insbesondere im § 31 geregelt.
Die
Aufgaben der besonderen Leistungsfeststellung werden im Rahmen der
Lehrpläne der Jahrgangsstufe 9 gestellt [§ 31 (6)]. Die
GtB-Prüfung besteht demnach aus den Lernbereichen Technisches
Zeichnen, Werkpraxis und
CAD.
Die
Arbeitszeit beträgt im Fach GtB 240 Minuten [§ 31 (7)].
Organisatorische Maßnahmen, wie Raumwechsel oder Ausdruck der
Zeichnungen sind nicht in diese Arbeitszeit mit einbezogen.
Der
zeitliche Umfang und damit die Gewichtung der einzelnen Lernbereiche
bleibt der Feststellungskommission bzw. den Lehrkräften überlassen.