Die Abschlussprüfung

 

    Für das Bundesland Bayern gilt:

  • Die Prüfung über den "Mittleren Schulabschluss" im M-Zug der Hauptschule ist für die 10. Klasse im § 37 der bayerischen VSO geregelt.
  • Der Schüler wählt das besuchte Wahlpflichtfach oder das Fach Arbeitslehre als Prüfungsfach [§ 37, (1)].
  • Die Abschlussprüfung besteht im Wahlpflichtfach aus einer praktischen und einer schriftlichen Prüfung [§ 37 (3)].
  • Die Aufgaben der Abschlussprüfung werden im Rahmen der Lehrpläne der Jahrgangsstufe 10 gestellt [§ 37 (5)] und umfassen somit die Lernbereiche Technisches Zeichnen, Werkpraxis und CAD.
  • Die Arbeitszeit beträgt im Fach GtB insgesamt 240 Minuten, wobei die praktische Prüfung 210 Minuten umfasst und informationstechnische Inhalte einschließt. 30 Minuten sind für die schriftliche Prüfung vorgesehen [§ 37 (5)].
  • Ein Schüler kann sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sich in einem Prüfungsfach Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre [§ 39 (4)].
  • Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung und dauert je Fach 10 Minuten [§ 39 (6)].
  • Die Note der mündlichen Prüfung wird im Verhältnis zur Prüfungsnote oder zur Jahresfortgangsnote wie 1:2 gewichtet [§ 39 (4)].

  • Der "Qualifizierende Abschluss" GtB ist in der VSO, insbesondere im § 31 geregelt.
  • Die Aufgaben der besonderen Leistungsfeststellung werden im Rahmen der Lehrpläne der Jahrgangsstufe 9 gestellt [§ 31 (6)]. Die GtB-Prüfung besteht demnach aus den Lernbereichen Technisches Zeichnen, Werkpraxis und CAD.
  • Die Arbeitszeit beträgt im Fach GtB 240 Minuten [§ 31 (7)]. Organisatorische Maßnahmen, wie Raumwechsel oder Ausdruck der Zeichnungen sind nicht in diese Arbeitszeit mit einbezogen.
  • Der zeitliche Umfang und damit die Gewichtung der einzelnen Lernbereiche bleibt der Feststellungskommission bzw. den Lehrkräften überlassen.
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